Unter unserer bluelightparty verstehen wir eine Veranstaltung, zu der ausschließlich Personen Einlass gewährt wird, die beruflich mit “Blaulicht” zu tun haben. Hierzu zählen:

  • Krankenhauspersonal
  • Polizeibeamtinnen/-beamte und Angestellte
  • Feldjägerinnen und Feldjäger
  • Feuerwehrbeamte und Angestellte
  • Justizbeamtinnen/-beamte und Angestellte
  • Zollbeamtinnen/-beamte und Angestellte
  • Rettungsdienste
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bundeseinrichtungen

Uns liegt es ganz besonders am Herzen, dass der Charakter der Veranstaltungen erhalten bleibt. Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass andere Personen zur bluelightparty keinen Zutritt haben. Tatsächlich wollen wir es den Gästen ermöglichen, mit Gleichgesinnten aus den unterschiedlichen Berufsfeldern zusammen zu kommen. Anlässe für Gespräche und den beruflichen wie privaten Austausch dürften hinreichend gegeben sein.

Die bluelightpartys sollen etwas Außergewöhnliches bleiben, weswegen wir alle Interessierte darum bitten möchten, die Veranstaltung im Sinne der Mundpropaganda weiter zu tragen.

Der Eintritt ist nur gegen Vorlage eines Dienst- bzw. Hausausweises möglich.